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Deutschschweizer Gesellschaft für Transaktionsanalyse

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Institut für Psychotherapie
der Schweizerischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse

R E G L E M E N T

Name

Unter dem Namen INSTITUT FÜR PSYCHOTHERAPIE DER SCHWEIZERISCHEN GESELLSCHAFT FÜR TRANSAKTIONSANALYSE (IP-SGTA) / INSTITUT POUR PSYCHOTHERAPIE DE L’ASSOCIATION SUISSE POUR L’ANALYSE TRANSACTIONNELLE (IP-ASAT) konstituiert sich eine ständige Fachkommission nach Artikel 8 der Statuten der Schweizerischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (SGTA)


Zweck

2.1. Ausbildung
Das Institut bezweckt in erster Linie die Aus- und Weiterbildung in transaktionsanalytischer Psychotherapie zu fördern und zu koordinieren.

2.2. Anerkennung
Das Institut arbeitet mit der Fachgruppe Psychotherapie zusammen, um der Transaktionsanalytischen Psychotherapie zur Anerkennung zu verhelfen und unterstützt die Mitgliedschaft in der Schweizer CHARTA für Psychotherapie.

2.3. Qualitätssicherung
Das Institut bietet sowohl den Lehrenden als auch den Studenten/innen und den praktizierenden Psychotherapeuten/innen verschiedene Gefässe an, die die Qualität ihrer Arbeit sichern, insbesondere Supervision, Weiterbildungsseminare, Intervisionsgruppen, Fallseminare.

2.4. Curriculum
Das Institut schafft ein Rahmen-Curriculum für die Ausbildung in transaktionsanalytischer Psychotherapie. Es hält sich dabei an die Richtlinien der COC (Commission of Certification) der EATA (European Association for Transactional Analysis), die Anforderungen der Schweizer CHARTA für Psychotherapie und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bezüglich der Psychotherapie in der Schweiz.

2.5. Auftreten
Das Institut schafft ein einheitliches Erscheinungsbild der Transaktionsanalyse im therapeutischen Bereich. Dazu gehört das gemeinsame Auftreten in der Öffentlichkeit, PR-Kampagnen an den Universitäten und andern Institutionen, die mit der Psychotherapie zu tun haben, gemeinsame Informations- und Werbeunterlagen.

2.6. Forschung
Das Institut treibt im Rahmen seiner Möglichkeiten Forschung auf dem Gebiet der transaktionsanalytischen Psychotherapie. Es beteiligt sich an Projekten anderer Transaktionsanalyse Gesellschaften und Institutionen im In- und Ausland sowie an schulenübergreifenden Forschungen in der Schweiz.

2.7. Ethik
Das Institut unterstellt sich den Ethik-Richtlinien der EATA, der SGTA und der Schweizer CHARTA für Psychotherapie.


Einbettung

Die Arbeit des Instituts beruht auf den Richtlinien der COC (Commission of Certification) der EATA (European Association for Transactional Analysis) einerseits und auf den Schweizerischen Gesetzen und Verordnungen, die die Psychotherapie betreffen, andererseits.
Das Institut sorgt dafür, dass die von der CHARTA für Psychotherapie geforderten Fächer und Ausbildungsinhalte in der Schweiz angeboten werden.
Die einzelnen Lehrenden sind verantwortlich dafür, dass jede/r Kandidat/in, die/der sich zur Prüfung anmeldet, die Anforderungen der COC, der CHARTA und der kantonalen, bzw. eidgenössischen Gesetzgebung erfüllt.


Finanzen

Die finanziellen Mittel des Instituts stammen aus verschiedenen Quellen:
persönliche Jahresbeiträge der Mitglieder
Beiträge der regionalen, nationalen und internationalen Gesellschaften für
Transaktionsanalyse (Sutdierende sind angehalten mit Beginn ihrer Ausbildung Mitglied der DSGTA bzw. ASTA-ST zu werden.)
Beiträge aus dem „fonds reconnaissance“, dem speziell zur Anerkennung der
Transaktionsanalyse als psychotherapeutischer Methode geäufneten Fonds
Beiträge aus dem Forschungsfond.
Spenden

Die Mitglieder haften für die Verbindlichkeiten des Instituts nicht über den Mitglieder-
beitrag hinaus


5. Mitgliedschaft

Mitglieder sind alle Lehrenden in Transaktionsanalyse klinischer Richtung, die:
  • die Anforderungen der europäischen und schweizerischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (EATA und SGTA) erfüllen, d.h. PTSTA-C und TSTA-C (lehrende TransaktionsanalytikerInnen unter Supervision und von der EATA geprüfte und anerkannte lehrende TransaktonsanalytikerInnen im therapeutischen Bereich) sind und
  • die kantonalen bzw. eidgenössischen gesetzlichen Anforderungen zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie erfüllen.


Mitglieder, die die genannten Anforderungen nicht mehr erfüllen, und Mitglieder, die sich schwerwiegender Verstösse gegen die ethischen Richtlinien der EATA, der SGTA oder der CHARTA schuldig gemacht haben werden aus dem Institut ausgeschlossen.

Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Instituts. Rekursinstanz ist in beiden Fällen das Kollegium.


6. Organe

Die Organe des Instituts sind:
  • Die Sektionen
  • Das Kollegium (die Generalversammlung der Mitglieder)
  • Das Direktorium des Instituts
  • Der Beirat



7. Sektionen

Zur Zeit hat das Institut hat zwei feste Sektionen, eine deutsch-schweizerische und eine französisch-schweizerische.

Die beiden Sektionen organisieren die konkrete Ausbildung in transaktionsanalytischer Psychotherapie für ihren Sprachbereich in der Schweiz selbständig. Sie haben sich dabei an das Rahmen-Curriculum, die ethischen Richtlinien und alle weiteren Vorgaben des Instituts, die vom Kollegium beschlossen worden sind, zu halten.

Beide Sektionen delegieren mindestens ein führendes Mitglied der Sektion in den Vorstand des Instituts.

Die Sektionen erstatten jeweils an der ordentlichen Generalversammlung des Instituts ausführlichen Bericht über ihre Tätigkeit.


8. Das Kollegium ( Die Generalversammlung der Mitglieder)

Das oberste Organ des Instituts ist das Kollegium, d.h. die Generalversammlung (GV) seiner Mitglieder.

Seine Aufgaben sind insbesondere:
  • Wahl des Direktoriums
  • Beratung und Beschluss des Rahmen-Curriculums
  • Beratung und Beschluss von Ausbildungsfragen, Forschungsvorhaben und Qualitätskriterien


Das ordentliche Kollegium findet jährlich einmal noch vor der ordentlichen Delegiertenversammlung der SGTA statt (spätestens im April).

Eine ausserordentliches Kollegium findet statt, wenn der Vorstand es einberuft, entweder aus eigenem Antrieb, auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder oder auf Verlangen des Beirates (Vorstand der Fachgruppe Psychotherapie).

Die Einladung sowohl für das ordentliche wie auch für ein ausserordentliches Kollegium erfolgt mit gewöhnlichem Brief wenigstens acht Wochen zum voraus. Die Einladung ist von einer verbindlichen Traktandenliste begleitet. Über Angelegenheiten, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann vom Kollegium wohl verhandelt, aber nicht beschlossen werden.

Anträge zuhanden des Kollegium müssen dem Vorstand wenigstens zehn Wochen vor der Versammlung vorliegen.

Das korrekt einberufene Kollegium ist auf jeden Fall beschlussfähig.

Den Vorsitz des Kollegium führt die/der Präsident/in des Instituts, bzw. sein/e Stellvertreter/in. Der/die Aktuar/in führt ein Beschlussprotokoll, welches den Mitgliedern nach der Versammlung schriftlich zugestellt wird.


9. Direktorium

Das Direktorium besteht aus drei Mitgliedern:
einer/m Präsidentin/en aus der einen Sektion
Einer/m Vize-Präsidentin/en aus der andern Sektion
Einer/m Aktuar/in, die/ der auch die Finanzen verwaltet.

Das Amt der/s Präsidentin/en wird alle zwei Jahre gewechselt.
Die/der Vize-Präsident/in wird automatisch Präsident/in.

Die Mitglieder des Direktoriums werden vom Kollegium für zwei Jahre gewählt. Sie sind beliebig oft wieder wählbar. Ihre Wahl wird von den Delegierten der SGTA bestätigt.

Das Direktorium leitet die laufenden Geschäfte und vertritt das Institut gegen aussen Dazu delegiert es eine/n Vertreter/in aus seinen Reihen in den Vorstand der Fachgruppe Psychotherapie der SGTA.

Für besondere Aufgaben wählt und ernennt das Direktorium Kommissionen und Beauftragte. Diese sind gegenüber dem Direktorium verantwortlich, sie erstatten ihm und dem Kollegium Bericht über ihre Tätigkeit.


10. Beirat

Der Vorstand der Fachgruppe Psychotherapie der SGTA fungiert als Beirat für das Institut. Er gewährleistet die Einbettung des Institutes in die internationale Gemeinschaft der Transaktionsanalytiker/innen, sowie die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien der CHARTA für Psychotherapie.




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