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Deutschschweizer Gesellschaft für Transaktionsanalyse

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Ethik in der TA

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Vertrauen, Achtung und Respekt sind zentrale Werte in jedem Konzept der Transaktionsanalyse.

Darauf basiert einerseits die ethische Grundausrichtung der transaktionsanalytischen Theorie an sich, andererseits lässt sich daraus aber auch der Anspruch nach ethischem Handeln an die Transaktionsanalytikerinnen und Transaktionsanalytiker selbst ableiten.

Die Schweizerische Gesellschaft für Transaktionsanalyse verfügt über Ethikrichtlinien, welche für das berufliche Handeln ihrer Mitglieder verpflichtend sind. Ausserdem wird die Öffentlichkeit darüber informiert, welches Verhalten sie von Mitgliedern dieser Gesellschaft in Bezug auf ethische und professionelle Fragen erwarten kann.

Die Ethikrichtlinien enthalten Handlungsgrundsätze zur Gestaltung der beruflichen Beziehungen von Transaktionsanalytikerinnen und Transaktionsanalytikern zu ihren Klientinnen und Klienten.

Die tragenden Elemente der Ethikrichtlinien sind
  • die Anerkennung der Würde eines jeden Menschen
  • das Gebot der Nichtschädigung von Klientinnen und Klienten
  • die vertragliche Regelung der Beziehung zu Klientinnen und Klienten.

Die Schweizerische Gesellschaft für Transaktionsanalyse verfügt über eine Ethikkommission, die den Auftrag hat, mögliche Verstösse gegen die Ethikrichtlinien abzuklären, falls eine Regelung auf der Ebene der Direktbetroffenen und auf der Ebene der Präsidentin oder des Präsidenten einer lokalen Gesellschaft für Transaktionsanalyse nicht möglich ist. Sie stellt dem Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse Antrag, Massnahmen zu treffen.



Ein Ausschnitt aus den Ethik-Richtlinien

1.3

SGTA-Mitglieder enthalten sich, im Bewusstsein ihrer Verantwortung als Vertreter der SGTA und der Transaktionsanalyse, in ihren öffentlichen Aussagen herabsetzender Äusserungen oder Anspielungen bezüglich des Standes, der Qualifikation oder des Charakters eines anderen Mitglieds. Hingegen ist direkte persönliche und sachliche Kritik willkommen.

1.4

Der Schutz der Klientin/des Klienten ist die vorrangige Verantwortung der SGTA-Mitglieder. Darum haben sie dieser/diesem ihre bestmöglichen Dienste anzubieten und so zu handeln, dass sie keiner Klientin/keinem Klienten absichtlich oder fahrlässig Schaden zufügen.

1.5

SGTA-Mitglieder suchen in ihren Klientinnen/Klienten das Bewusstsein der Würde, Autonomie und Verantwortung zu wecken und ein Handeln aus diesem Bewusstsein zu fördern.

1.7

In ethischer und berufspraktischer Hinsicht wird keine Unterscheidung zwischen Klientinnen/Klienten, Patientinnen/Patienten und Ausbildungskandidatinnen/Ausbildungskandidaten gemacht. SGTA Mitgliedernützen Klientinnen/Klienten in keiner Weise aus, insbesondere nicht in finanzieller und persönlicher Hinsicht. Allen SGTA Mitgliedernist es untersagt, im beruflichen Umgang irgendwelchen Druck auszuüben, politisch zu indoktrinieren, bezüglich Rasse, Religion oder Geschlecht zu diskriminieren oder sexuelle Beziehungen zu unterhalten. Solche Verhaltensweisen sind schädlich und werden als schweres berufliches Vergehen betrachtet.

1.8

SGTA-Mitglieder gehen keinen professionellen Vertrag ein und erhalten keinen aufrecht, wenn andere Beziehungen oder Aktivitäten zwischen SGTA-Mitgliedern und der Klientin/dem Klienten die Einhaltung dieses Vertrages gefährden könnten. SGTA-Mitglieder werben keine Klientinnen/Klienten oder Weiterbildungskandidatinnen/ Weiterbildungskandidaten von anderen Mitgliedern ab. Lehrende schliessen keine Weiterbildungsverträge mit Personen ab, die bei einem anderen lehrenden Mitglied unter Vertrag stehen.

1.9

Mit dem Eingehen einer beruflichen Beziehung muss für die Klientin/ den Klienten auch ein angemessenes Umfeld geschaffen werden. Dazu gehören Vereinbarungen über die Schweigepflicht, die Gewährleistung physischer Sicherheit während der Arbeit und die Information der Klientin/des Klienten über etwaige riskante Verfahren und deren/dessen Zustimmung dazu.

1.11

Mitglieder der SGTA, die Transaktionsanalyse in ihrem Berufsfeld anwenden, haben die Verpflichtung, sich in ihrem Anwendungsgebiet durch Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, persönliches Studium und dergleichen weiterzubilden sowie sich über die Belange der TA-Gesellschaft laufend zu informieren.

1.12

SGTA-Mitglieder haben die Verantwortung, Kolleginnen/Kollegen zu konfrontieren und ihren Fachverband darüber zu informieren, wenn sie Grund zur Annahme haben, dass diese sich nicht entsprechend diesen ethischen Richtlinien verhalten.




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